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   VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.2305   

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https://dejure.org/2019,3793
VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.2305 (https://dejure.org/2019,3793)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.2019 - 9 CS 18.2305 (https://dejure.org/2019,3793)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - 9 CS 18.2305 (https://dejure.org/2019,3793)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 6, Art. 59; VwGO § 80 Abs. 5, § 80a Abs. 3 S. 2
    Nachbarschutz gegen eine baurechtliche Genehmigung

  • rewis.io

    Nachbarschutz gegen eine baurechtliche Genehmigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarstreitigkeit; Vorläufiger Rechtsschutz; Gebot der Rücksichtnahme; Einsichtnahmemöglichkeit; Abstandsfläche; Ausbau; Baugenehmigung; Dachgaube; Dachgeschoss; Nachbarstreit; Rücksichtnahmegebot

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1
    Ausbau eines Dachgeschosses mit Aufbau einer Dachgaube sowie dem Anbau eines Balkons mit Außentreppe; Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung im Hinglick auf den Grenzabstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 2299
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.2305
    Bei seiner Interessenabwägung hat das Verwaltungsgericht zu Recht maßgeblich auf die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs abgestellt, weil sich bei einem mehrpoligen Rechtsverhältnis, bei dem ein Verwaltungsakt mit Doppelwirkung Gegenstand einer Anfechtungsklage ist, konkrete Rechtspositionen Privater entgegenstehen, die grundsätzlich gleichrangig sind (vgl. BVerfG, B.v. 1.10.2008 - 1 BvR 2466/08 - juris Rn. 18, 21).
  • BVerwG, 07.05.2014 - 4 CN 5.13

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.2305
    Die Grenzen dürfen sowohl zeichnerisch dargestellt als auch textlich beschrieben werden (BVerwG, U.v. 7.5.2014 - 4 CN 5/13 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 19.03.2015 - 9 CS 14.2441

    Nachbarklage; Wohnanlage mit Tiefgarage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.2305
    In Bezug auf das hier somit in Rede stehende Innenbereichsvorhaben kann das Beschwerdevorbringen zum fehlenden Einfügen wegen der angeblichen Errichtung eines weiteren Vollgeschosses schon deshalb nicht zum Erfolg führen, weil § 34 BauGB hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung grundsätzlich keinen Drittschutz vermittelt, sondern es für die Verletzung von nachbarlichen Rechten der Antragsteller allein darauf ankommt, ob das Vorhaben die mit dem Gebot des Einfügens (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) geforderte Rücksichtnahme wahrt (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 26 m.w.N; B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.07.2016 - 15 ZB 14.891

    Nachbarklage gegen den Um- und Anbau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.2305
    In Bezug auf das hier somit in Rede stehende Innenbereichsvorhaben kann das Beschwerdevorbringen zum fehlenden Einfügen wegen der angeblichen Errichtung eines weiteren Vollgeschosses schon deshalb nicht zum Erfolg führen, weil § 34 BauGB hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung grundsätzlich keinen Drittschutz vermittelt, sondern es für die Verletzung von nachbarlichen Rechten der Antragsteller allein darauf ankommt, ob das Vorhaben die mit dem Gebot des Einfügens (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) geforderte Rücksichtnahme wahrt (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 26 m.w.N; B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.04.2018 - 15 ZB 17.342

    Keine Unzumutbarkeit wegen Einsichtnahme auf das Nachbargrundstück (hier:

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.2305
    Es hat dabei darauf abgestellt, dass das Bauplanungsrecht Nachbarn grundsätzlich nicht vor Einsichtnahmemöglichkeiten von den angrenzenden Grundstücken aus schützt und sich allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten Ausnahmefällen etwas anderes ergeben kann (vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 1.3.2018 - 9 ZB 16.270 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 9 ZB 16.270

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Bau eines Wohn- und Pflegeheims

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.2305
    Es hat dabei darauf abgestellt, dass das Bauplanungsrecht Nachbarn grundsätzlich nicht vor Einsichtnahmemöglichkeiten von den angrenzenden Grundstücken aus schützt und sich allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten Ausnahmefällen etwas anderes ergeben kann (vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 1.3.2018 - 9 ZB 16.270 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

    bb) Soweit der Kläger der Ansicht ist, dass sich das genehmigte Vorhaben der Beigeladenen nicht hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gem. § 34 Abs. 1 BauGB einfüge, ist dies - unabhängig davon, wie weit die prägende Umgebung im vorliegenden Fall reicht und ob der Vortrag diesbezüglich stimmig ist - nachbarschutzrechtlich irrelevant, weil ein (behaupteter) diesbezüglicher objektiv-rechtlicher Verstoß vom Gebietserhaltungsanspruch aus § 34 Abs. 2 BauGB i.V. mit §§ 2 - 14 BauNVO von vornherein nicht umfasst ist (OVG NRW, B.v. 27.10.2016 - 10 B 1040/16 - juris Rn. 6 ff.; OVG Schleswig-Holst., B.v. 15.1.2013 - 1 MB 46/12 = juris Rn. 5; B.v. 8.1.2018 - 1 MB 23/17 - Rn. 6; VG Schleswig, B.v. 25.7.2019 - 2 B 33/19 - juris Rn. 8) und weil § 34 BauGB hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung grundsätzlich keinen Drittschutz vermittelt, sondern es für die Verletzung von nachbarlichen Rechten des Klägers dann grundsätzlich - vorbehaltlich der weiteren Erwägungen im Folgenden unter cc) - allein darauf ankommt, ob das Vorhaben die mit dem Gebot des Einfügens (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) geforderte Rücksichtnahme wahrt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 2.2.2019 - 9 CS 18.2305 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG NRW, B.v. 27.10.2016 a.a.O.; VGH BW, B.v. 20.03.2012 - 3 S 223/12 - BauR 2012, 1147 = juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2022 - 5 S 427/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens;

    Ein Nachbar, der sich aufgrund von § 34 Abs. 1 BauGB gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, kann damit aber nur durchdringen, wenn die Genehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des "Einfügens" enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 21), denn über das Rücksichtnahmegebot hinaus vermittelt § 34 BauGB insbesondere hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung keinen Drittschutz (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 3.6.2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 5, 12.2.2019 - 9 CS 18.2305 - juris Rn. 14 und vom 20.5.2020 - 9 ZB 18.2585 - juris Rn. 5; Senatsbeschlüsse vom 3.2.2022 - 5 S 2559/21 - und vom 23.2.2022 - 5 S 3470/21 - Rieger, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl., § 34 Rn. 132 f.; Söfker in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Werkstand 143. Lfg., § 34 Rn. 48).
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 9 CS 19.1767

    Zulässigkeit eines Studentenwohnheims im Wohngebiet

    Ein Abwehranspruch der Antragstellerin resultiert auch nicht aus dem Gebot der Rücksichtnahme, hier in seiner Ausprägung im Gebot des Einfügens in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.2305 - juris Rn. 14).

    a) Unabhängig davon, dass § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche grundsätzlich keinen Drittschutz vermittelt (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.2305 - juris Rn. 14; B.v. 19.4.2017 - 9 ZB 15.1590 - juris Rn. 6), gibt auch das Gebot der Rücksichtnahme dem Nachbarn nicht das Recht, vor jeglicher Beeinträchtigung der Belichtung und Belüftung seines Grundstücks verschont zu bleiben.

  • VG Ansbach, 16.12.2021 - AN 3 S 21.02047

    Erfolglose Nachbarklage gegen Innenbereichsvorhaben wegen Dimensionierung

    In Bezug auf das hier in Rede stehende Innenbereichsvorhaben kann das Vorbringen zum fehlenden Einfügen aufgrund der Dimensionen des streitgegenständlichen Gebäudes hinsichtlich der Geschossflächen- und Grundflächenzahl sowie der Anzahl der Wohneinheiten schon deshalb nicht zum Erfolg der Klage führen, weil § 34 Abs. 1 BauGB hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung grundsätzlich keinen Drittschutz vermittelt, sondern es für die Verletzung von nachbarlichen Rechten der Antragsteller allein darauf ankommt, ob das Vorhaben die mit dem Gebot des Einfügens (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) geforderte Rücksichtnahme wahrt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 26 m.w.N; B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.2305 - BeckRS 2019, 2299 Rn. 14; B.v. 28.4.2020 - 9 ZB 18.2074 - juris Rn. 11; B.v. 22.6.2021 - 9 ZB 21.466 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 10.10.2019 - 9 CS 19.1468

    Erfolgloser baurechtlicher Nachbar-Eilrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für

    Unabhängig davon, dass § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche und die gesicherte Erschließung, grundsätzlich keinen Drittschutz vermittelt (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.2305 - juris Rn. 14; B.v. 19.4.2017 - 9 ZB 15.1590 - juris Rn. 6; B.v. 27.7.2018 - 1 CS 18.1265 - juris Rn. 11), sowie substantiierte Einwendungen betreffend die noch vom Antragsteller angesprochene Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (vgl. § 34 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 BauGB) nicht erhoben werden, resultiert aus dem Beschwerdevorbringen auch kein Abwehranspruch des Antragstellers aus dem Gebot der Rücksichtnahme, hier in seiner Ausprägung in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO (vgl. Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, Stand Mai 2019, BauNVO, § 15 Rn. 36 m.w.N).
  • VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 CS 20.1414

    Kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Grenzbebauung

    Das Verwaltungsgericht hat hinsichtlich der grenzständigen Terrasse zutreffend darauf hingewiesen, dass das Bauplanungsrecht grundsätzlich keinen Schutz vor unerwünschten Einblicken gewährleistet und sich allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten Ausnahmefällen etwas anderes ergeben könnte (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.2305 - juris Rn. 15).
  • VG München, 06.12.2021 - M 8 K 20.1250

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den Neubau eines Hellip-Schauraums und

    b) Die Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, beinhalten grundsätzlich keinen Drittschutz (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 11.3.1994 - 4 B 53/94 - juris Rn. 4; B.v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 - juris Rn. 3; B.v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 29.9.2008 - 1 CS 08.2201 - juris Rn. 1; B.v. 6.11.2008 - 14 ZB 08.2327 - juris Rn. 9; B.v. 6.11.2008 - 14 ZB 08.2327 - juris Rn. 9; B.v. 5.12.2012 - 2 CS 12.2290 - juris Rn. 3; B.v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris Rn. 3; B.v. 30.9.2014 - 2 ZB 13.2276 - juris Rn. 4; B.v. 2.2.2019 - 9 CS 18.2305 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 2.11.2020 - 1 CS 20.1955 - juris Rn. 3; B.v. 2.2.2019 - 9 CS 18.2305 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 8 m.w.N.; VG München, B.v. 5.4.2017 - M 8 S7 17.1207 - juris Rn. 2; U.v. 17.5.2021 - M 8 K 19.6030 - juris Rn. 82), weshalb sich die Klägerin zu 1 auf eine subjektive Rechtsverletzung diesbezüglich nicht berufen kann.
  • VGH Bayern, 20.05.2020 - 9 ZB 18.2585

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Einfamilienhaus - Gebot der Rücksichtnahme

    aa) Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass § 34 BauGB hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung grundsätzlich keinen Drittschutz vermittelt, sondern es für die Verletzung von nachbarlichen Rechten der Kläger allein darauf ankommt, ob das Vorhaben die mit dem Gebot des Einfügens (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) geforderte Rücksichtnahme wahrt (BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.2305 - juris Rn. 14 m.w.N.) Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts können noch dahingehend ergänzt werden, dass sich Nachbarn - im Einklang mit dieser Prämisse - auch nicht darauf berufen können, ein Vorhaben füge sich in Bezug auf die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die nähere Umgebung ein (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2017 - 9 ZB 15.1590 - juris Rn. 6).
  • VG Ansbach, 15.07.2021 - AN 3 S 21.01191

    Kein Drittschutz bei zulässigem Bauvorhaben

    In Bezug auf das hier in Rede stehende Innenbereichsvorhaben kann das Vorbringen zum fehlenden Einfügen aufgrund der Dimensionen des streitgegenständlichen Gebäudes schon deshalb nicht zum Erfolg der Klage führen, weil § 34 Abs. 1 BauGB hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung grundsätzlich keinen Drittschutz vermittelt, sondern es für die Verletzung von nachbarlichen Rechten der Antragsteller allein darauf ankommt, ob das Vorhaben die mit dem Gebot des Einfügens (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) geforderte Rücksichtnahme wahrt (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 26 m.w.N; B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.2305 - BeckRS 2019, 2299 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 9 ZB 22.1112

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid

    Der Kläger weist selbst darauf hin, dass die beiden letztgenannten Kriterien des Einfügens nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB keinen generellen Nachbarschutz vermitteln (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.2305 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 19.4.2017 - 9 ZB 15.1590 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 CS 21.953

    Baugenehmigung zur Nutzung von zwei nördlichen Flachdächern als Dachterrassen

  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.2074

    Änderungs- bzw. Tekturgenehmigungen eines Mehrfamilienhauses

  • VG München, 11.10.2021 - M 8 K 20.2379

    Erfolglose Klage in baurechtlichem Nachbarstreitverfahren gegen Neubau eines

  • VG München, 19.05.2020 - M 1 K 16.5906

    Nachbarklage gegen Wohn- und Geschäftshaus - Verletzung der Abstandsflächen

  • VGH Bayern, 14.10.2019 - 9 ZB 17.1365

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses

  • VG Ansbach, 06.08.2020 - AN 3 K 19.01669

    Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderungsgenehmigung von Gastronomie zu

  • VG Ansbach, 18.06.2020 - AN 3 K 19.01337

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Verletzung der Abstandsflächen und

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